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In Luxemburg werden alle Unterlagen von belgischen Grenzgängern von der „Administration des Contributions Directes“, Büro 'Luxemburg X‘, bearbeitet.

Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation können Sie sich hier beraten lassen.

Luxembourg X

49, rue de l'Alzette, Esch-sur-Alzette 

In Luxemburg werden alle Unterlagen von belgischen Grenzgängern von der „Administration des Contributions Directes“, Büro 'Luxemburg X‘, bearbeitet.

Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation können Sie sich hier beraten lassen.

Luxembourg X

49, rue de l'Alzette, Esch-sur-Alzette 
Postfach 243, L-4003 Esch-sur-Alzette
Telefon: (+352)53 22 11-1
Fax: (+352)53 22 11-4111
pphluxx@co.etat.lu

 

Luxemburg - Administration des Contributions

111, rue de Hollerich,
L – 1741 Luxembourg
Telefon: (+352)40800-1
Fax: (+352)40800-2022

Luxemburg – Bureau RTS

Bureau de la retenue sur traitements et salaires RTS (Nicht-Gebietsansässige)
5, Rue de Hollerich 
L-2982 Luxembourg 
Telefon: (+352)40800-1 
Fax: (+352)40800-5100 

Belgischer Föderaler Dienst Finanzen

Kontaktcenter - Telefon: 0257 257 57
Hier erfahren Sie auch die Kontaktdaten Ihrer lokalen Steuerverwaltung.

Belintax

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L – 1741 Luxembourg
Telefon: (+352)40800-1
Fax: (+352)40800-2022 

Luxemburg – Bureau RTS

Bureau de la retenue sur traitements et salaires RTS (Nicht-Gebietsansässige)
5, Rue de Hollerich 
L-2982 Luxembourg Telefon: (+352)40800-1 
Fax: (+352)40800-5100 

 

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsvertrag

Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich hiermit, Arbeit im Dienste des Arbeitgebers zu leisten. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Zahlung eines Lohnes für dessen Arbeit.

Arbeitsrecht

Alle individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten, diezwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gelten.

AWBZ

niederländisches Allgemeines Gesetz Besondere Krankheitskosten (Abk. AWBZ). Das AWBZ deckt in den Niederlanden diejenigen medizinischen Kosten ab, die nicht unter die Krankenversicherung (die Versicherung gegen Kosten durch Krankheit) fallen. Und die von beinahe niemandem bezahlt werden können. Das AWBZ deckt unter anderem die persönliche Betreuung, Pflege und Reha ab.

BBZ

Büro für deutsche Angelegenheiten. Das BDZ informiert über die soziale Sicherheit, wenn Sie in Deutschland oder in den Niederlanden wohnen, arbeiten, studieren oder als Unternehmer tätig sind.