In dieser Rubrik erfahren Sie, was Sie beachten sollten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Wollen Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten? Dann brauchen Sie eventuell eine Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie über einen gültigen Identitätsnachweis, z.B. einen Personalausweis, verfügen.
Die Steuersysteme Belgiens und Luxemburgs unterscheiden sich voneinander. Wie viel verdienen Grenzpendler in Belgien? Und wie viel in Luxemburg? In welchem Land müssen Sie die Steuererklärung einreichen?
In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.
Sozialleistungen- und Beiträge sind in Luxemburg anders geregelt als in Belgien. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Versicherungen im Falle des Wegfalls eines Einkommens und über die Sozialbeiträge.
Das Krankenversicherungssystem in Luxemburg unterscheidet sich von dem in Belgien. Hier erfahren Sie, in welchem Land Sie sich versichern lassen müssen und wogegen. Und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden.
Aus welchem Land erhalten Sie Rente? Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Ruhestand gehen? Hier finden Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen zur Rente.
In Luxemburg und in Belgien haben Sie Anspruch auf verschiedene Arten von staatlichen Leistungen, wenn Sie Kinder haben. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr zum Thema Familienleistungen.
Informationen in Bezug auf die Anerkennung von Diplomen und/oder Berufsqualifikationen.
Informationen zum COVID-19
In diesem Bereich finden Sie die Adressen beinahe aller Behörden und Organisationen, die Ihnen als Grenzpendler weiterhelfen können.
Welche Steuern zahle ich als entsandter Arbeitnehmer?
In der Regel ist ein Grenzgänger in dem Staat steuerpflichtig, in dem er seinen Beruf ausübt. Als entsander Arbeitnehmer in Luxemburg bleiben Sie grundsätzlich in Ihrem Wohnsitzstaat steuerpflichtig.
Sie sind entsandter Arbeithnehmer wenn Sie die folgenden drei Bedingungen erfüllen:
1) Sie arbeiten maximal 183 Tage über einen Zeitraum von 12 Monaten in Luxemburg.
2) Ihr Gehalt wird durch oder für einen Arbeitgeber gezahlt, der nicht in Luxemburg ansässig ist.
3) die Lohnkosten werden nicht direkt von einer Zweigniederlassung, einer Tochtergesellschaft oder einem Sitz des Arbeitgebers in Luxemburg getragen werden.
Bei Bedarf können Sie sich an den belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und die Verwaltung der direkten Beiträge in Luxemburg wenden.
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